Eine alte Öl- oder Gasheizung muss nicht von heute auf morgen raus. Trotzdem lohnt es sich, den Austausch zu planen, bevor der Kessel ausfällt: Wer im Notfall entscheidet, hat wenig Zeit für Vergleichsangebote und kann Förderanträge oft nicht mehr rechtzeitig stellen. Dieser Beitrag ordnet die Optionen, den rechtlichen Rahmen und den Ablauf ein.
Welche Heizungen infrage kommen
| Option | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | Häufigste Lösung im Bestand. Braucht einen geeigneten Platz für das Außengerät und arbeitet umso effizienter, je niedriger die nötige Vorlauftemperatur ist. |
| Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpe | Gleichmäßigere Quelltemperatur, aber Bohrung oder Kollektorfläche nötig; meist genehmigungs- oder anzeigepflichtig. |
| Anschluss an ein Wärmenetz | Nur möglich, wo ein Netz liegt oder geplant ist. Auskunft gibt die kommunale Wärmeplanung bzw. der örtliche Versorger. |
| Biomasseheizung (z. B. Pellets) | Braucht Lagerraum und regelmäßige Brennstofflieferung; eignet sich eher für Häuser mit hohem Wärmebedarf und Platz. |
| Hybridheizung | Wärmepumpe plus Kessel. Kann eine Brücke sein, wenn Sanierungsschritte noch ausstehen; zwei Systeme bedeuten aber doppelten Wartungsaufwand. |
| Neue Gas- oder Ölheizung | Rechtlich wieder ohne pauschale Erneuerbaren-Quote möglich, aber mit steigenden Pflichtanteilen klimafreundlicher Brennstoffe (siehe unten). |
Ob eine Wärmepumpe in Ihrem Haus effizient arbeiten kann, hängt vor allem von der benötigten Vorlauftemperatur ab. Wie Sie das einschätzen, erklärt unser Beitrag Wärmepumpe im Altbau.
Der rechtliche Rahmen seit Juli 2026
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft „Heizungsgesetz“ genannt, ist durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst worden. Nach Angaben des Infoportals des Bundes wurde das Änderungsgesetz am 28.07.2026 verkündet; die ersten Regelungen, darunter die zum Heizungstausch, gelten seit dem 29.07.2026. Weitere Teile treten später in Kraft.
Was sich für Eigentümer im Bestand geändert hat
- Keine pauschale 65-Prozent-Vorgabe mehr: Die Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ist entfallen. Zulässig sind unter anderem Wärmepumpen, Wärmenetze, Biomasse, Solarthermie, Hybridlösungen sowie Gas- und Ölheizungen, jeweils mit ergänzenden Anforderungen.
- „Bio-Treppe“ für neue Gas- und Ölheizungen: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen schrittweise einen Mindestanteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen, laut Infoportal mindestens 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Hybridheizungen mit Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse können diese Anforderungen bis 2035 unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls erfüllen.
- Gestrichene Pflichten: Die bisherige Beratungspflicht vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung und das Betriebsverbot für bestimmte alte Heizkessel sind nach Angaben des Infoportals entfallen.
Für Ihre Entscheidung bedeutet das: Der rechtliche Druck, sofort auf erneuerbare Energien umzusteigen, ist geringer geworden. Wer heute eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, legt sich aber auf einen Brennstoff fest, dessen vorgeschriebener klimafreundlicher Anteil über die Lebensdauer der Anlage steigt. Wie sich Preise für Biogas, Bioöl oder Wasserstoff entwickeln, ist offen. Diese Unsicherheit sollten Sie in Ihre Rechnung einbeziehen.
Wichtig: Das Gesetz ist neu, weitere Teile treten gestaffelt in Kraft, und Einzelheiten, Übergangsregeln und Ausnahmen können sich noch ändern. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext; einen verlässlichen Überblick bietet das GModG-Infoportal des Bundes. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Förderung: Was sich zum 21.07.2026 geändert hat
Unabhängig vom Ordnungsrecht fördert der Bund den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen weiterhin. Privatpersonen beantragen den Zuschuss für den neuen Wärmeerzeuger bei der KfW (Programm 458). Zum 21.07.2026 wurden die Bedingungen angepasst: Technologiespezifische Boni sind laut KfW weggefallen, das Haushaltseinkommen und Kinder im Haushalt spielen eine größere Rolle. Für das erste Quartal 2027 ist ein zusätzlicher Bonus angekündigt, der sich am Herstellungsort der Wärmepumpe orientieren soll. Die aktuell geprüften Eckdaten finden Sie auf unserer Seite Förderung.
Die richtige Reihenfolge: erst Vertrag, dann Antrag, dann Einbau
Hier passieren die folgenreichsten Fehler. Für die KfW-Heizungsförderung gilt nach den Angaben der KfW am Prüfdatum dieses Beitrags:
- Angebote einholen und beraten lassen. Sprechen Sie mit einem Fachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten über die passende Lösung und die Förderung.
- Vertrag mit Bedingung abschließen. Vor dem Antrag muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält. Der Vertrag gilt also nur, wenn die Förderung zugesagt wird, oder er endet, wenn sie abgelehnt wird. Diese Klausel lässt sich laut KfW nicht nachträglich in einen bestehenden Vertrag einfügen. Außerdem muss der Vertrag den voraussichtlichen Umsetzungszeitraum nennen.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Das übernimmt der Fachbetrieb oder der Energieeffizienz-Experte.
- Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen, und zwar vor Beginn der Arbeiten vor Ort. In der Regel stellen Eigentümer den Antrag selbst.
- Zusage abwarten, dann umsetzen. Boni wie den Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsbonus beantragen Sie über einen Zusatzantrag; die KfW nennt dafür eine Frist von sechs Monaten nach Zusage des Basisantrags.
- Nachweis einreichen. Nach dem Einbau erstellt der Fachbetrieb bzw. Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Den Ablauf mit typischen Stolperstellen beschreibt unser Beitrag Förderung für den Heizungstausch: der Ablauf Schritt für Schritt.
Wie ein Heizungstausch praktisch abläuft
Ist die Entscheidung gefallen und die Förderung beantragt, folgt die Umsetzung meist in diesen Schritten:
- Detailplanung mit Heizlastberechnung, Festlegung des Aufstellorts und gegebenenfalls Anmeldung beim Netzbetreiber,
- bei Bedarf Austausch einzelner Heizkörper und Vorbereitung der Elektroinstallation,
- Demontage der alten Anlage, bei Ölheizungen einschließlich fachgerechter Reinigung und Entsorgung des Tanks,
- Einbau und Anschluss der neuen Heizung, hydraulischer Abgleich und Inbetriebnahme,
- Einweisung in die Bedienung und Übergabe der Unterlagen, die Sie für den Förderungsnachweis brauchen.
Die eigentliche Montage dauert oft nur wenige Tage. Planen Sie aber genug Vorlauf für Angebote, Förderantrag und Liefertermine ein, und fragen Sie nach, wie Sie in der Übergangszeit heizen und Warmwasser bereiten.
Kurze Checkliste vor der Entscheidung
- Wie alt ist die bestehende Anlage, und wie zuverlässig läuft sie noch?
- Gibt es in Ihrer Gemeinde eine Wärmeplanung mit einem geplanten Wärmenetz in Ihrer Straße?
- Welche Vorlauftemperatur braucht Ihr Haus an kalten Tagen?
- Stehen in den nächsten Jahren Dämm- oder Fenstermaßnahmen an?
- Haben Sie Verbrauchsabrechnungen mehrerer Jahre griffbereit?
- Enthält das Angebot die Förderklausel und einen Umsetzungszeitraum?
Wenn Sie Angebote für eine Wärmepumpe vergleichen möchten, können Sie über Hauswende24 unverbindlich Fachbetriebe aus Ihrer Region anfragen.
