Die Bundesförderung für eine neue Heizung kann einen erheblichen Teil der Kosten abdecken, aber nur, wenn die Schritte in der richtigen Reihenfolge erfolgen. Viele Förderanträge scheitern nicht an der Technik, sondern an Formalien: einem zu früh unterschriebenen Vertrag, einem fehlenden Satz im Angebot oder einer verpassten Frist. Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf für Privatpersonen, die in ihrem bestehenden Wohngebäude eine klimafreundliche Heizung einbauen lassen, nach dem Stand vom Oktober 2026.
Wer ist zuständig? Den Zuschuss für den neuen Wärmeerzeuger, etwa eine Wärmepumpe, vergibt bei Privatpersonen die KfW (Programm 458). Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für die Optimierung einer bestehenden Heizung ist das BAFA zuständig. Die Förderbedingungen beider Stellen wurden zum 21.07.2026 angepasst.
Schritt 1: Beratung und Bestandsaufnahme
Am Anfang steht die Frage, welche Heizung zu Ihrem Haus passt. Ein Fachbetrieb kann das bei einem Vor-Ort-Termin einschätzen. Wer mehrere Sanierungsschritte plant, profitiert zusätzlich von einer Energieberatung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Daraus entsteht in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge bringt. Das BAFA bezuschusst diese Beratung, und ein iSFP kann bei späteren BAFA-geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle einen Bonus ermöglichen.
Nach den Merkblättern des BAFA dürfen Planungs- und Beratungsleistungen vor dem Antrag erbracht werden, ohne dass dies als Beginn des Vorhabens gilt. Was genau als Vorhabenbeginn zählt, regeln die Bedingungen des jeweiligen Programms. Im Zweifel fragen Sie bei KfW oder BAFA nach, bevor Sie etwas beauftragen.
Schritt 2: Angebote einholen und Vertrag mit Förderklausel schließen
Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie den Leistungsumfang: Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, eventueller Heizkörpertausch, Elektroarbeiten, Demontage und Entsorgung der Altanlage.
Für die KfW-Heizungsförderung muss vor dem Antrag ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen sein. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft, und den voraussichtlichen Zeitraum der Umsetzung nennen. Die KfW weist darauf hin, dass sich eine solche Bedingung nicht nachträglich in einen bestehenden Vertrag aufnehmen lässt.
Achten Sie also darauf, dass die Klausel bereits in dem Vertrag steht, den Sie unterschreiben. Viele Fachbetriebe verwenden dafür Formulierungen, die auf die Anforderungen der KfW abgestimmt sind; fragen Sie im Zweifel ausdrücklich nach.
Schritt 3: Antrag stellen
- Der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Sie enthält die technischen Angaben zur geplanten Maßnahme.
- Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“ und stellen den Antrag mit der BzA-Nummer. Laut KfW stellen Eigentümer den Antrag grundsätzlich selbst; eine Bevollmächtigung Dritter ist für den Zuschuss in der Regel nicht vorgesehen.
- Der Antrag muss gestellt sein, bevor mit den Arbeiten vor Ort begonnen wird.
Schritt 4: Zusage, Boni und Finanzierung
Nach der Zusage können Sie das Vorhaben umsetzen. Die Boni, etwa den Einkommensbonus oder den Klimageschwindigkeitsbonus, beantragen Sie nach den aktuellen Bedingungen über einen Zusatzantrag. Die KfW nennt dafür eine Frist von sechs Monaten nach Zusage des Basisantrags; er muss außerdem vor dem Nachweis eingereicht werden. Für den Einkommensbonus sind Nachweise zum Einkommen nötig.
Reicht der Zuschuss nicht für die gesamte Finanzierung, kann der KfW-Ergänzungskredit infrage kommen. Er wird zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschusszusage über eine Bank beantragt; die Zusage darf dabei nicht zu lange zurückliegen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; alle Programme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Schritt 5: Umsetzung
Der Fachbetrieb baut die neue Heizung ein, führt den hydraulischen Abgleich durch und nimmt die Anlage in Betrieb. Bewahren Sie alle Rechnungen und Unterlagen sorgfältig auf. Ändert sich während der Umsetzung etwas Wesentliches (etwa ein anderes Gerät oder ein deutlich anderer Umfang), sprechen Sie mit dem Fachbetrieb und prüfen Sie die Hinweise der KfW, bevor Sie fortfahren.
Schritt 6: Nachweis und Auszahlung
Nach Abschluss erstellt der Fachbetrieb oder Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie identifizieren sich und reichen den Nachweis im Kundenportal ein. Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss aus. Halten Sie sich an den Bewilligungszeitraum, der in Ihrer Zusage genannt ist.
Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten

Ein Ordner, digital oder auf Papier, erspart später viel Sucherei. Hinein gehören:
- die Angebote der Fachbetriebe und der unterschriebene Vertrag mit Förderklausel,
- die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Antragsbestätigung aus dem Kundenportal,
- die Förderzusage mit Bewilligungszeitraum und gegebenenfalls die Zusage zum Zusatzantrag,
- Einkommensnachweise, falls Sie den Einkommensbonus beantragen,
- Schlussrechnungen, Zahlungsbelege und die Bestätigung nach Durchführung (BnD),
- gegebenenfalls den Bericht der Energieberatung bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan.
Alternative: Steuerermäßigung statt Zuschuss
Wer sein Haus selbst bewohnt, kann energetische Maßnahmen statt über einen Zuschuss auch über die Einkommensteuererklärung geltend machen (§ 35c EStG). Die Ermäßigung verteilt sich auf drei Jahre und setzt unter anderem voraus, dass das Gebäude bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist und ein Fachunternehmen die Ausführung auf dem amtlichen Muster bescheinigt. Welcher Weg für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer Steuerlast und den Förderbedingungen ab. Lassen Sie das im Zweifel von einer steuerberatenden Stelle prüfen.
Typische Fehler, die Förderung kosten können
- Vertrag ohne Förderklausel unterschrieben: Ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung ist ein Antrag nicht möglich, und die Klausel lässt sich nicht nachträglich einfügen.
- Arbeiten zu früh begonnen: Hat das Vorhaben vor dem Antrag begonnen, ist eine Förderung ausgeschlossen.
- Zusatzantrag für Boni vergessen: Boni werden nicht automatisch gewährt und lassen sich nach dem Nachweis nicht mehr beantragen.
- Falsche Stelle angefragt: Heizung über die KfW, Gebäudehülle und Heizungsoptimierung über das BAFA. Die Zuständigkeit zu verwechseln kostet Zeit.
- Förderung und Steuerermäßigung doppelt geplant: Für dieselbe Maßnahme können Sie entweder Zuschuss bzw. Förderkredit oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen, nicht beides.
- Auf veraltete Informationen verlassen: Fördersätze und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie die Angaben vor dem Antrag auf den offiziellen Seiten.
Offizielle Portale
- KfW: Heizungsförderung mit Zugang zum Kundenportal „Meine KfW“
- BAFA: Sanierung Wohngebäude für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
- BAFA: Energieberatung für Wohngebäude
- Energieeffizienz-Expertenliste für die Suche nach zugelassenen Beratern
Eine Übersicht der Programme mit den zuletzt geprüften Eckdaten finden Sie auf unserer Seite Förderung. Wenn Sie Angebote von Fachbetrieben vergleichen möchten, können Sie über Hauswende24 unverbindlich eine Anfrage für eine Wärmepumpe stellen. Hauswende24 stellt keine Förderanträge und übernimmt keine Energieberatung.
