Förderung
Förderung für Heizung, Sanierung und Solarstrom
Grundlagen
So funktioniert Förderung im Grundsatz
Für den Heizungstausch in einem bestehenden Wohngebäude gibt es vom Bund vor allem Zuschüsse: Die KfW fördert bei Privatpersonen den Einbau des neuen Wärmeerzeugers, etwa einer Wärmepumpe. Das BAFA fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle, weitere Anlagentechnik und die Optimierung bestehender Heizungen. Ergänzend gibt es zinsgünstige Kredite. Wer keinen Zuschuss nutzt, kann bei selbst genutztem Wohneigentum stattdessen eine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Bei Photovoltaik läuft die Unterstützung des Bundes vor allem über andere Wege als Zuschüsse: Auf Lieferung und Montage kleinerer Anlagen fällt keine Umsatzsteuer an, für eingespeisten Strom zahlt der Netzbetreiber eine gesetzliche Vergütung, und die KfW bietet einen Förderkredit. Einige Länder und Kommunen fördern zusätzlich Speicher.
Erst beantragen, dann beginnen
Bei den Zuschüssen von KfW und BAFA muss der Antrag nach den am Prüfdatum geltenden Bedingungen gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Zum Zeitpunkt des Antrags muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Der Vertrag ist also an die Förderzusage geknüpft. Auch der KfW-Förderkredit für Photovoltaik wird vor Vorhabenbeginn bei der Bank beantragt. Wie das im Einzelnen abläuft, beschreibt unser Beitrag Förderung für den Heizungstausch: der Ablauf Schritt für Schritt.
Die Rolle der Energieberatung
Zugelassene Energieeffizienz-Experten beraten unabhängig zu Sanierungsschritten und erstellen auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ihre Einbindung für die BAFA-Förderung vorgeschrieben; die Beratung selbst wird ebenfalls bezuschusst. Für die Heizungsförderung der KfW kann die nötige Bestätigung zum Antrag entweder vom Fachbetrieb oder von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden.
Was Hauswende24 tut und was nicht
Hauswende24 ist ein unabhängiges Informations- und Vermittlungsangebot. Wir stellen Informationen zusammen und vermitteln auf Ihre Anfrage hin Kontakte zu Fachbetrieben. Hauswende24 ist keine Behörde und keine Förderstelle, kein Energieeffizienz-Experte und keine Energieberatung. Wir stellen keine Förderanträge, prüfen keine Anträge und können keine Zusage einer Förderung geben.
Programme
Die wichtigsten Programme im Überblick
Die Angaben zu Fördersätzen und Bedingungen haben wir mit den offiziellen Seiten abgeglichen; das Prüfdatum steht bei jedem Programm. Es handelt sich um eine Auswahl der wichtigsten Bundesprogramme für Privathaushalte, nicht um eine vollständige Liste.
Heizung
Zuschüsse und Kredite für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude.
KfW
Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Nr. 458)
Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude, etwa einer Wärmepumpe, einer Biomasseheizung, einer Solarthermieanlage oder für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Förderbedingungen wurden zum 21.07.2026 angepasst; für Anträge ab diesem Datum gelten die neuen Konditionen.
- Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten.
- Für selbstgenutztes Wohneigentum kann ein Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 % hinzukommen. Er sinkt laut KfW ab dem 01.02.2027 halbjährlich und entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028.
- Ein Einkommensbonus ist abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und davon, ob minderjährige Kinder im Haushalt leben. Die Staffelung wurde zum 21.07.2026 neu geregelt.
- Insgesamt sind je nach Antragsteller bis zu 70 % möglich, für Selbstnutzer mit niedrigem Einkommen bis zu 80 %.
- Die förderfähigen Kosten sind beim Einfamilienhaus auf 28.000 Euro begrenzt. Dieser Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt laut KfW ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro.
- Vor der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.
- Für das 1. Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus angekündigt, der sich nach dem Herstellungsort der Wärmepumpe richten soll. Details standen am Prüfdatum noch nicht fest.
- Es besteht kein Rechtsanspruch; die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
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Ergänzungskredit Wohngebäude (Nr. 358, 359)
Zinsgünstiger Kredit, der zusätzlich zu einem bereits zugesagten Zuschuss für eine Einzelmaßnahme beantragt werden kann, etwa für den Heizungstausch oder eine Dämmmaßnahme. Die Variante 358 enthält für Selbstnutzer mit begrenztem Einkommen einen zusätzlichen Zinsvorteil.
- Kredit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, Laufzeit bis zu 35 Jahre.
- Voraussetzung ist eine Zuschusszusage für eine Einzelmaßnahme, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt und noch nicht ausgezahlt wurde.
- Den zusätzlichen Zinsvorteil (Nr. 358) erhalten selbstnutzende Privatpersonen, deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet.
- Der Antrag wird über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner gestellt.
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Gebäudehülle & Optimierung
Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Optimierung der bestehenden Heizung und die geförderte Energieberatung.
BAFA
BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden: Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren, Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen sowie die Optimierung einer bestehenden Heizung, etwa durch einen hydraulischen Abgleich. Der Einbau eines neuen Wärmeerzeugers wird bei Privatpersonen über die KfW gefördert, nicht über das BAFA.
- Der Grundfördersatz für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
- Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kommt ein Bonus von 5 % hinzu. Für Anträge nach den aktuellen Bedingungen gilt er laut BAFA bei Gebäuden mit einer Wohneinheit erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro.
- Die förderfähigen Ausgaben sind für die erste Wohneinheit auf 30.000 Euro begrenzt, beim iSFP-Bonus auf 60.000 Euro.
- Für Maßnahmen an der Gebäudehülle muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden.
- Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten beschränkt; fossil betriebene Wärmeerzeuger dürfen dabei nicht älter als 20 Jahre sein.
- Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage vorliegen.
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Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (iSFP)
Zuschuss zum Honorar einer Energieberatung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge beschreibt und bei der BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen einen Bonus ermöglichen kann.
- Gefördert werden 50 % des förderfähigen Beratungshonorars.
- Der Zuschuss beträgt höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
- Für die Erläuterung des Beratungsberichts in einer Eigentümerversammlung gibt es einmalig bis zu 250 Euro je WEG.
- Der Berater kann den Antrag mit Vollmacht stellen; ausgezahlt wird der Zuschuss ausschließlich an den Antragsteller.
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Photovoltaik
Steuerliche Regeln, Kredite und Vergütung für Solarstrom vom eigenen Dach.
KfW
Erneuerbare Energien Standard (Nr. 270)
Förderkredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, darunter Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Privatpersonen können ihn nutzen, wenn sie zumindest einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen. Der Zinssatz richtet sich nach dem Kapitalmarkt am Tag der Zusage.
- Finanziert werden bis zu 100 % der Investitionskosten.
- Der Antrag wird über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner gestellt, und zwar vor Beginn des Vorhabens, also bevor ein verbindlicher Vertrag geschlossen wird.
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Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und den zugehörigen Stromspeichern fällt unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer an. Der Steuersatz von 0 % wird direkt auf der Rechnung des Fachbetriebs angewendet; ein Antrag ist dafür nicht nötig.
- Der Steuersatz beträgt 0 % für Solarmodule, die für den Betrieb wesentlichen Komponenten und Speicher für den Solarstrom sowie für deren Installation.
- Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder bestimmten dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden installiert sein.
- Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
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EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom
Für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, zahlt der Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Ihre Höhe hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und davon ab, ob der Strom ganz oder nur teilweise eingespeist wird. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die jeweils geltenden Sätze.
- Für Anlagen auf Gebäuden bis 10 kW mit Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 nennt die Bundesnetzagentur 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung.
- Das EEG 2023 ist laut Bundesnetzagentur bis zum 31.12.2026 anwendbar; eine Nachfolgeregelung befand sich am Prüfdatum in der parlamentarischen Beratung. Für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, können andere Regeln gelten.
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Weitere
Steuerliche Alternativen zur Förderung und regionale Angebote.
Finanzamt
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (§ 35c EStG)
Statt eines Zuschusses können Selbstnutzer energetische Maßnahmen an ihrem Wohngebäude über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Ermäßigung verteilt sich auf drei Jahre. Steuerermäßigung und Förderung durch KfW oder BAFA lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.
- Die Steuer ermäßigt sich im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im Folgejahr um je 7 % der Aufwendungen (höchstens je 14.000 Euro), im dritten Jahr um 6 % (höchstens 12.000 Euro).
- Je Objekt beträgt die Steuerermäßigung insgesamt höchstens 40.000 Euro.
- Das Gebäude muss selbst zu Wohnzwecken genutzt werden und bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein.
- Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das die Voraussetzungen auf dem amtlichen Muster bescheinigt.
- Ausgeschlossen ist die Ermäßigung, wenn für dieselbe Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
- Für einen Energieberater, der mit Planung oder Baubegleitung beauftragt wurde, ermäßigt sich die Steuer um 50 % seiner Kosten.
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Regionale Programme von Ländern, Kommunen und Energieversorgern
Viele Bundesländer, Städte, Gemeinden, Stadtwerke und Netzbetreiber haben eigene Förderangebote, etwa Zuschüsse für Batteriespeicher, Energieberatungen oder Heizungstausch. Angebot, Bedingungen und Kombinierbarkeit mit der Bundesförderung unterscheiden sich stark und ändern sich oft kurzfristig. Fragen Sie bei Ihrer Kommune, Ihrer Landesenergieagentur oder Ihrem Energieversorger nach; die Förderdatenbank des Bundes bietet eine Suche nach Region.
Zur offiziellen SeiteNoch nicht geprüft
Wichtiger Hinweis
Diese Übersicht dient der allgemeinen Information. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ob und in welcher Höhe Sie eine Förderung erhalten, entscheidet allein die jeweilige Förderstelle nach ihren aktuellen Bedingungen; ein Rechtsanspruch besteht in der Regel nicht, und die Programme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Bitte prüfen Sie die Bedingungen vor jedem Antrag auf den offiziellen Seiten und lassen Sie sich bei steuerlichen Fragen von einer steuerberatenden Stelle beraten.
Nächster Schritt
Angebote einholen, mit Blick auf die Förderung
Für den Förderantrag brauchen Sie ein konkretes Angebot eines Fachbetriebs. Über Hauswende24 können Sie unverbindlich Angebote von Betrieben aus Ihrer Region anfragen.
Ratgeber: Förderung für den Heizungstausch: der Ablauf Schritt für Schritt